Steuerverwaltung hat reagiert
Vor wenigen Tagen bekamen wir Post von der Steuerverwaltung des Kantons Bern. Man teilte uns mit, dass unserem Gesuch entsprochen und der Verein Loloma rückwirkend auf das Gründungsdatum steuerbefreit werde. Das bedeutet einerseits, dass wir allfälliges Vereinsvermögen nicht versteuern müssen, andererseits aber auch – und das ist für Sie als Gönner sehr wichtig – dass sämtliche Spenden an den Verein Loloma bei den Steuern in Abzug gebracht werden können.
Wir sind sehr froh über diesen Entscheid und hoffen natürlich, dass Sie uns jetzt erst recht auch weiterhin unterstützen werden.